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Umzugsanfrage

 

Umzug nach Belgien: Das müssen Sie beachten
Auf nach Belgien! Picobello Umzug informiert über den Umzug von Deutschland nach Belgien.

Viele Deutsche entscheiden sich aus beruflichen Gründen für einen Umzug nach Brüssel. Durch den Sitz des europäischen Parlaments in Brüssel finden sich zahlreiche Arbeitsstellen für Menschen aus Deutschland. Auch eine Beschäftigung im auswärtigen Amt oder auf dem SHAPE (= Nato-Stützpunkt) in Mons ist möglich.

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger einen Aufenthalt in Belgien, Frankreich oder einem anderen Land der europäischen Union planen, stehen Ihnen alle Türen offen: Denn prinzipiell ist es jedem Bürger der europäischen Union erlaubt, sich frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten aufzuhalten. Dauert der Aufenthalt außerhalb von Deutschland aber länger als drei Monate, müssen einige Aspekte beachtet werden. Im belgischen Raum gelten für die Genehmigung des Aufenthalts folgende Voraussetzungen:

  • Sie können einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen.
  • Sie sind Arbeitnehmer, Selbständiger ODER verfügen über ausreichende Existenzmittel sowie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie sind Student oder Auszubildender.
  • Ein Familienangehöriger erfüllt die genannten Voraussetzungen.

Erste Schritte nach dem Umzug nach Belgien

Nach dem Umzug von Deutschland nach Belgien haben Sie, sofern Sie einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten im belgischen Raum planen, nach ihrer Einreise acht Tage Zeit, um bei der Gemeinde-Verwaltung Ihres Wohnortes Ihre Anwesenheit zu melden. Weiterhin müssen Sie binnen drei Monaten einen Niederlassungsantrag bei der Gemeinde stellen. Hierfür benötigen Sie folgende Nachweise:

  • gültiger Ausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • Abstammungs-/Geburtsurkunde
  • Passbilder (benötigte Zahl variiert von Gemeinde zu Gemeinde)
  • Abmeldebescheinigung vom bisherigen Wohnort
  • Bescheinigung über den Zivilstand und ggf. entsprechende Urkunden
  • Nachweise zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen für einen länger als drei Monate andauernden Aufenthalt (Arbeitsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung des Krankenversicherungsschutzes etc.)

Darüber hinaus verlangen einige Gemeinden ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Kauf- oder Mietvertrag. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie eine Gebühr entrichten. In der Folge werden Sie im Fremdenregister der Gemeinde eingetragen. Bei Aufenthalten von mehr als einem Jahr wird auf Antrag zusätzlich eine förmliche Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt.

Wichtiger Hinweis: Anwesenheits- und Registrierungsbescheinigung sind keine Ausweispapiere. Reisepass oder Personalausweis müssen Sie daher immer mitführen.

Nach dem Umzug von Deutschland nach Belgien: Hausbesuch durch die Polizei

Im belgischen Raum ist es üblich, dass die Polizei sich nach Ihrem Umzug von Deutschland nach Belgien bei einem Besuch Ihrer Wohnung vergewissert, ob Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnhaft sind. Das Team von Picobello Umzug empfiehlt Ihnen, nach dem Umzug umgehend Namensschilder an Haus und Wohnung anzubringen. Mit der Anwesenheitsanzeige erhalten Sie ein Dokument, das der Polizei während des Hausbesuchs vorzuliegen ist.

Ob Umzug nach Belgien, Frankreich oder ein anderes Land der EU – Picobello Umzug bringt Ihr Hab und Gut sicher und zuverlässig von Deutschland in ihre neue Heimat. Weitere Informationen über unseren Full-Service beim Umzug von Deutschland nach Belgien erhalten Sie hier. Ihre Fragen rund um Privatumzug und Bundeswehrumzug beantworten wir jederzeit telefonisch, via Kontaktformular oder in unseren Geschäftsräumen.